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Reinhard-Rädler
Kellergasse 8
87660 Irsee
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Steuerbonus auf Handwerkerleistungen
Bestimmte Handwerkerleistungen mindern Ihre Einkommensteuer.
Wir haben Ihnen die für unsere Gewerke wichtigen Informationen zusammen-
gefasst, damit Sie sich nicht durch seitenlange Abhandlungen wühlen müssen:
Begünstigte Arbeiten (für unsere Gewerke):
- Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen
- Gas- und Wasserinstallation
- Modernisierung des Badezimmers
- Austausch von Dachrinnen, Fallrohren, Verblechungen
- Erweiterungsmaßnahmen, z. B. nachträglicher Einbau oder Änderung
einer bestehenden Gaube
- Umbauten im Haus, z. B. Änderung der Raumaufteilung
- Dachrinnenreinigung
Begünstigt sind grundsätzlich alle Handerwerkerleistungen für Renovierungs-,
Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt (Inland!) des Steuer-
pflichtigen an bestehenden Gebäuden – nicht im Rahmen einer Neubaumaßnahme.
Wichtig: Leistung erfolgt im Haushalt des Auftraggebers (egal ob Mieter
oder Eigentümer) - nicht in der Werkstatt des Handwerkers.
Begünstigter Anteil der Rechnung:
- Arbeitskosten - Fahrtkosten - Maschinen- und Gerätekosten
- jeweils einschl. MWSt.
Materialkosten sind nicht begünstigt. Wir weisen Ihnen die relevanten Kosten
gerne (auch nachträglich) separat in der Rechnung aus.
Wichtig: Zahlung per Überweisung – Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Höhe der Steuerersparnis:
Höchstbetrag der begünstigten Kosten: 6000,00 €
Davon 20 % = 1200,00 € = Höchstbetrag der Steuerermäßigung.
Beispiel: Arbeits- und Fahrtkosten netto 1500,00 €
+ 19% MWSt. 285,00 € = Brutto 1785,00 €
20 % von 1785,00 € = 357,00 € Minderung der Einkommensteuer
Der Steuerbonus wird nicht gewährt, wenn die Kosten bereits anderweitig geltend
gemacht wurden (z. B. als Betriebsausgaben, Werbungskosten f. Vermietung und Verpachtung).
Nachweis zur Steuererklärung:
- Rechnung mit ausgewiesenen Arbeits-, Fahrt-, Gerätekosten.
- Überweisungsbeleg oder Kontoauszug
Abschließend weisen wir darauf hin, dass unsere Aufzählung hinsichtlich unserer Gewerke
natürlich nicht vollständig sein kann und beliebig erweiterbar wäre. Wichtig ist, dass Sie diese
Möglichkeit der Steuerersparnis kennen. Zu Details gibt Ihnen Ihr Steuerberater Auskunft.